Arglistiges Verhalten bei Kaufvertrag über ein Kunstwerk
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Erwerbsumstände wie fehlender Signatur oder fehlender Datierung im Rahmen der Vertragsverhandlungen mitzuteilen
Der Verkäufer ist verpflichtet, die Erwerbsumstände wie fehlender Signatur oder fehlender Datierung im Rahmen der Vertragsverhandlungen mitzuteilen
Das Objekt des Klägers wurde seiner Meinung nach von der Beklagten zu niedrig bewertet und bei einer Auktion zu günstig versteigert