Schadenersatz wegen dem Brand einer Waschmaschine
Zur Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten. Unzulässigkeit eines Feststellungsantrages durch Zeitablauf
Zur Darlegungs- und Beweislast des Geschädigten. Unzulässigkeit eines Feststellungsantrages durch Zeitablauf
Zu den Anforderungen der Darlegungs- und Beweislast der Parteien bezüglich eines Produktfehlers
Keine Haftung aus Produkthaftung bei weit überwiegendem Mitverschulden des Geschädigten (hier: eines Facharbeiters)
Kein Konstruktionsfehler und kein Instruktionsfehler bei Scharfkantigkeit einer Unterkante einer Stahlwand (hier: Swimming – Pool)
Produkthersteller („Fruchtgummi Cola-Flasche“) muss Schadensersatz und Schmerzensgeld leisten
Schlaganfall kann nicht mit dem Medikament in Zusammenhang gebracht werden
Betreiber eines Stromnetzes als Hersteller im Sinne von § 4 ProdHaftG
Absolute Sicherheit kann von einem technischen Gerät nicht verlangt werden Fehlernachweis gem. § 3 Abs. 1 ProdHaftG bei einer Verpuffung in einem Waschtrockner
Schadensersatzforderung nach Schäden durch die Verpuffung in einem Waschtrockner
Ein Kostruktionsfehler nach der Maschinenrichtlinie 98/37/EG