wirtschaftsrecht

Einziehungsklage gegen eine Drittschuldnerin

Änderung einer Einziehungsklage in eine Feststellungsklage, nachdem die Drittschuldnerin nach Rechtshängigkeit eine Drittschuldnererklärung gem. § 840 ZPO erteilt hat und sich sodann der Erledigungserklärung der Klägerin nicht angeschlossen hat

Dahlbokum
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