Beweislast der Fehlerursache liegt beim Geschädigten

Keine Schadensersatzansprüche nach einem Baumaschinenunfall

LG Köln, Urteil vom 10.05.2016, 30 O 432/10

Nordrhein Westfalen WappenLandgericht Köln
Urteil vom 10.05.2016
30 O 432/10

Tenor

Die Klage wird abgewiesen.

Die Kosten des Rechtsstreits einschließlich der Kosten des Streithelfers der Beklagten (Streithelfer zu 2)) sowie der Kosten des
selbständigen Beweisverfahrens 30 OH 3/11 LG köln trägt der Kläger. Die Kosten der Streithelferin des Klägers trägt die
Streithelferin zu 1) selbst.

Das Urteil ist vorläufig vollstreckbar gegen Sicherheitsleistung in Höhe von 110 % des jeweils zu vollstreckenden Betrages.

 

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