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VERTRAGSRECHT UND WIRTSCHAFTSRECHT

Das Vertragsrecht regelt alle Abläufe rund um den Abschluss, die Abwicklung oder die Verletzung von Verträgen. Hierbei unterscheidet man unterschiedliche Vertragsarten wie beispielsweise Werkverträge, Bauverträge oder Kaufverträge.

Grundsätzlich kann ein Vertrag nur dann zustande kommen, wenn die Vertragspartner beide eine Willenserklärung abgegeben haben. Diese werden als „Angebot“ und als „Annahme“ bezeichnet. Als Beispiel lässt sich hier ein Kostenvoranschlag und eine Auftragserteilung nennen.

Hier einige Beispielurteile

Das Wirtschaftsrecht befasst sich mit den unterschiedlichen Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten des Wirtschaftslebens. Hierbei werden unter anderem Lieferverhältnisse und Kooperationen zwischen Vertragspartnern geregelt. Auch Verträge für die Distribution von Produkten oder Franchiseverträge fallen unter das Wirtschaftsrecht

Das Wirtschaftsrecht schützt die gewerblichen Rechte von Gewerbetreibenden. Dazu gehören unter anderem das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht oder das Markenrecht. Auch Fernabsatzgeschäfte, der Internetauftritt eines Unternehmens, Onlineshopsysteme und das Domainrecht werden durch das Wirtschaftsrecht abgedeckt.

Hier einige Beispielurteile

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