
VERTRAGSRECHT UND WIRTSCHAFTSRECHT
Das Vertragsrecht regelt alle Abläufe rund um den Abschluss, die Abwicklung oder die Verletzung von Verträgen. Hierbei unterscheidet man unterschiedliche Vertragsarten wie beispielsweise Werkverträge, Bauverträge oder Kaufverträge.
Grundsätzlich kann ein Vertrag nur dann zustande kommen, wenn die Vertragspartner beide eine Willenserklärung abgegeben haben. Diese werden als „Angebot“ und als „Annahme“ bezeichnet. Als Beispiel lässt sich hier ein Kostenvoranschlag und eine Auftragserteilung nennen.
Hier einige Beispielurteile
- Sachmängelhaftung bei Gebrauchtwagenkauf über eBay
- Kaufverträgliche Gewährleistungen ausschließlich zwischen Käufer und Verkäufer
- Grenzen des Beweismittels der Parteivernehmung
- Kein Werklohnanspruch eines Kundendienstes bei Garantiefall
- Zur Darlegung einer Verrechnungsabrede im Mietrecht
- Grundstück-Herausgabe nach Rücktritt vom Kaufvertrag
- Online-Marketing-Flatrate
- Fristlose Kündigung eines Mietvertrages wegen defektem Kopiergerät
- Vertragspartner eines Kreditkartenvertrages (hier: Lufthansa Miles & More Card)
- Schadensersatz wegen Falschberatung im Mietrecht
- Versicherungsprämie-Nichtzahlung führt zur Rücktrittsfiktion
- Widerruf eines Gaststättenpachtvertrages
- Minderung aus einem Kaufvertrag wegen fehlender Nutzbarkeit des Gartenzugangs
- Ersatzverpflichtung einer Bank zur Erstattung torgerichtlicher Rechtsanwaltskosten
- Minderung beim Kauf eines Grundstückes mit Eigenheim
- Erhebliches Unterschreiten eines Wertes von 1000 Lux bei Zahnarzt-Behandlungsplatz ist Sachmangel
- Kündigung der Geschäftsbeziehung nach § 26 AGB der Banken
- Rücktritt vom Kaufvertrag (hier: Gebrauchtwagenkauf)
- Zur Glaubwürdigkeit von Zeugenaussagen
- Übliche Werkvertrag-Vergütung gem. § 632 Abs. 2 BGB
- Vermietung einer Sache (hier: Beschallungsanlage)
- Eigenmächtige Wegnahme von 4 Lkw im Rahmen eines Mietvertrags
- AGBs in einem Suchmaschinenoptimierungsvertrag (SEO)
- Käufer trägt Beweislast für Mängel bei Gefahrübergang
- SEO – Suchmaschinenoptimierung kann als Dienstvertrag zu werten sein
Das Wirtschaftsrecht befasst sich mit den unterschiedlichen Rechtsbeziehungen zwischen den Beteiligten des Wirtschaftslebens. Hierbei werden unter anderem Lieferverhältnisse und Kooperationen zwischen Vertragspartnern geregelt. Auch Verträge für die Distribution von Produkten oder Franchiseverträge fallen unter das Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht schützt die gewerblichen Rechte von Gewerbetreibenden. Dazu gehören unter anderem das Urheberrecht, das Wettbewerbsrecht oder das Markenrecht. Auch Fernabsatzgeschäfte, der Internetauftritt eines Unternehmens, Onlineshopsysteme und das Domainrecht werden durch das Wirtschaftsrecht abgedeckt.
Hier einige Beispielurteile
- Die Prozessförderpflicht einer Partei
- Prozessfähigkeit einer gelöschten Beklagten ist zu fingieren
- Prozessfähigkeit einer nicht mehr existenten Partei im Rechtsstreit
- Einziehungsklage gegen eine Drittschuldnerin
- Spitzenstellungsberühmung als Technologie- und Marktführer
- Schadenersatz für eine Eigentumsverletzung durch unerlaubte Abholzung
- Kein Innenausgleich bei einer BGB-Gesellschaft
- Kein Staatshaftungsanspruch bei Fehler des Finanzamtes
- Zur Strafzumessung bei Steuerhinterziehung „in Millionenhöhe“