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PRODUKTHAFTUNGSRECHT

Unter Produkthaftung versteht man die Haftung des Produktherstellers für Schäden, die durch die Benutzung seines Produktes entstanden sind. Die Schadenersatzpflicht bezieht sich dabei sowohl auf Sach- als auch auf Personenschäden; ist jedoch auf reine Folgeschäden wie zum Beispiel Brandschäden begrenzt. Das durch das Schadensereignis in Mitleidenschaft gezogene fehlerhafte Produkt wird über die Produkthaftung nicht ersetzt.
Die Produkthaftung schützt das sog. Integritätsinteresse jedes Benutzers und Dritten daran, dass die Sache die Sicherheit für Leben, Gesundheit und Sachwerte bietet, die allgemein berechtigterweise erwartet werden kann. Dagegen schützen die Gewährleistungsregelungen das wirtschaftliche Nutzungs- und Äquivalenzinteresse des Vertragspartners daran, dass die Sache keine Mängel aufweist, die im Hinblick auf die erbrachte Gegenleistung ihre Gebrauchstauglichkeit beziehungsweise ihren Wert mindern.
Geregelt ist die Produkthaftung im Produkthaftungsgesetz. Das am 15.11.1989 vom Deutschen Bundestag verabschiedete, am 22.12.1989 verkündete und am 01.01.1990 in Kraft getretene Gesetz über die Haftung für fehlerhafte Produkte (oder abgekürzt: Produkthaftungsgesetz) ist ein sogenanntes Transformationsgesetz, da mit diesem Produkthaftungsgesetz die Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom 25.07.1985 zur Angleichung der Rechts- und Verwaltungsvorschriften der Mitgliedstaaten über die Haftung für fehlerhafte Produkte in deutsches Recht umgesetzt wurde.

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